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Donnerstag, 28. März 2024

Gesetzgebung der EU

© DUH

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Auf den enormen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen hat die EU mit der MAC-Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und mit der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments über bestimmte fluorierte Treibhausgase reagiert. Ziel dieser EU-Vorgaben ist, die Emissionen der klimaschädlichen Gase einzudämmen und langfristig zu verbieten.

Seit Januar 2011 dürfen Kältemittel in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen ein Treibhauspotenzial (= GWP-Wert) von 150 nicht mehr überschreiten. Ab Januar 2017 gilt diese Regelung für sämtliche Neuwagen. Das bisher eingesetzte Kältemittel R134a besitzt einen GWP-Wert von 1.430 und überschreitet die Grenze der EU-Richtlinie bei weitem. Die europäischen Automobilhersteller müssen folglich ein alternatives Kältemittel einsetzen.
Die EU-Vorgaben enthalten außerdem Anforderungen an die Dichtheit von Klimaanlagen, die für alle neu hergestellten Pkw und kleinere Nutzfahrzeuge mit R134a-Anlagen seit dem 21. Juni 2009 gelten und im Rahmen der Typenzulassung nachzuweisen sind.

Die EU-Vorgaben müssen von allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt und implementiert werden. Unsere Kampagne PRO KLIMA trägt zum Erreichen der Umwelt- und Klimaschutzziele in Europa bei und weist einen direkten Bezug zur EU-Umweltpolitik auf. Das Projekt unterstützt die Umsetzung der europäischen Vorgaben.

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