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Gesetzgebung der EU

© DUH

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Auf den enormen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen hat die EU mit der MAC-Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und mit der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments über bestimmte fluorierte Treibhausgase reagiert. Ziel dieser EU-Vorgaben ist, die Emissionen der klimaschädlichen Gase einzudämmen und langfristig zu verbieten.

Seit Januar 2011 dürfen Kältemittel in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen ein Treibhauspotenzial (= GWP-Wert) von 150 nicht mehr überschreiten. Ab Januar 2017 gilt diese Regelung für sämtliche Neuwagen. Das bisher eingesetzte Kältemittel R134a besitzt einen GWP-Wert von 1.430 und überschreitet die Grenze der EU-Richtlinie bei weitem. Die europäischen Automobilhersteller müssen folglich ein alternatives Kältemittel einsetzen.
Die EU-Vorgaben enthalten außerdem Anforderungen an die Dichtheit von Klimaanlagen, die für alle neu hergestellten Pkw und kleinere Nutzfahrzeuge mit R134a-Anlagen seit dem 21. Juni 2009 gelten und im Rahmen der Typenzulassung nachzuweisen sind.

Die EU-Vorgaben müssen von allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt und implementiert werden. Unsere Kampagne PRO KLIMA trägt zum Erreichen der Umwelt- und Klimaschutzziele in Europa bei und weist einen direkten Bezug zur EU-Umweltpolitik auf. Das Projekt unterstützt die Umsetzung der europäischen Vorgaben.

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Klimaschutz auch im Auto: Warum ist die Autoklimaanlage für den Umweltschutz relevant? Worum geht es bei PRO KLIMA und welche Ziele verfolgen wir mit unserer Kampagne? Und was können Sie tun? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Flyer!

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